Die Forschungsberichte der EdDE werden in der EdDE-eigenen Schriftenreihe EdDE-Dokumentationen veröffentlicht.
Die Autoren und Titel aller bisher erschienenen EdDE-Dokumentationen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
In der Spalte „Ansichtsexemplar“ können Sie unter dem Link „Lesen“ die gewünschte EdDE-Dokumentation einsehen.
Sie können die gewünschten EdDE-Dokumentationen als Printversion direkt Online über das unter der Tabelle angehängte Bestellformular bei der EdDE-Geschäftsstelle bestellen.
Hiermit bestelle ich verbindlich folgende Dokumentationen
Die EdDE darf ihren Mitgliedsunternehmen aufgrund ihrer behördlichen Anerkennung nach positivem Ergebnis einer Vor-Ort Begutachtung durch Sachverständige und positivem Entscheid des Überwachungsausschusses ihr Überwachungszertifikat und Überwachungszeichen zum Entsorgungsfachbetrieb
verleihen. Grundlage der Begutachtung sind die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der EdDE.
Die EdDE bietet den Betrieben gegenüber einem Einzelüberwachungsvertrag weitere zahlreiche Vorteile.
Allen EdDE-Mitgliedern steht für ihr individuelles Zertifizierungsverfahren ein komfortables, internetbasiertes Zertifizierungsportal zur Verfügung. In dem Portal wird der Zertifizierungsprozess von der Auswahl des Sachverständigen über die Begutachtung vor Ort bis hin zur Zertifikatserteilung vollständig abgebildet. Alle zertifizierungsrelevanten Informationen zu dem jeweiligen Verfahren werden darin hinterlegt. Dabei werden die Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensicherheit beachtet und auf einem hohen Standard umgesetzt.
Das EdDE-Zertifizierungsportal erfüllt nicht nur höchste Ansprüche an Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Durch den Verfahrensablauf über das EdDE-Zertifizierungsportal werden weitere Vorteile für die Mitgliedsunternehmen erzielt, wie beispielsweise
Die Funktionsweise und die Vorteile des EdDE-Zertifizierungsportals sind in knapper Form in dem Flyer "Das EdDE-Zertifizierungsportal" aufgeführt. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die EdDE-Geschäftsstelle.
Entsorgungsfachbetrieb der EdDE wird man über folgende Vorgehensweise:
Die §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bilden den Rechtsrahmen zur freiwilligen Entsorgungsfachbetriebezertifizierung in der Bundesrepublik Deutschland. Im KrWG werden der Begriff „Entsorgungsfachbetrieb“ definiert und rechtlich geschützt, sowie die beiden zulässigen Zertifizierungswege über einen
zustimmungspflichtigen Einzelüberwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation oder über die Mitgliedschaft in einer behördlich anerkannten Entsorgergemeinschaft aufgezeigt.
Die «Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)» beschreibt detailliert Anforderungsprofil, Überwachungsverfahren und Anerkennungskriterien.
Die EfbV stellt hohe Anforderungen insbesondere an:
Das EdDE-Überwachungszertifikat und -zeichen »Entsorgungsfachbetrieb« attestieren dem Betrieb, dass er die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung nach den §§ 56 und 57 KrWG erfüllt.
Die Kunden eines EdDE-Entsorgungsfachbetriebes können dem aussagekräftigen Überwachungszertifikat die jeweils anerkannten Betriebsstätten sowie zertifizierten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln, Befördern, Lagern, Verwerten, Behandeln, Beseitigen, Handeln und/ oder Makeln von Abfällen) entnehmen. Darüber hinaus werden die Kennnummern des Entsorgungsfachbetriebs gemäß §28 Nachweisverordnung und die genehmigungsrechtlich zugelassenen Abfallarten in dem Überwachungszertifikat aufgeführt. Das EdDE-Überwachungszertifikat weist darüber hinaus zusätzliche betriebliche Qualifikationen, wie beispielsweise Anerkennungen nach der Altfahrzeug-Verordnung oder nach dem Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz aus.
Damit wird den Kunden eines EdDE-Entsorgungsfachbetriebes ein starkes Indiz und große Transparenz hinsichtlich der o.g. Qualitätsmerkmale geboten. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da nach einem BGH-Urteil vom März 1994 der Beauftragende sich vergewissern muss, ob der mit der Beseitigung umweltgefährdenden Abfalls beauftragte Betrieb tatsächlich dazu rechtlich befugt und technisch imstande ist. Der anerkannte Entsorgungsfachbetrieb kommt in den Genuss gesetzlich verbriefter Erleichterungen und Privilegierungen wie beispielsweise
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